Externer Datenschutz: Ich hole mir doch nicht die Polizei ins Haus, und zahle auch noch dafür ?
NEIN,
denn ein Datenschutzbeauftragter gibt keine Anweisungen an die Kanzleileitung.
Es gibt keine Anzeigepflicht von Missständen gegenüber Dritten seitens des Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte prüft die Firma und weist Sie unter Kenntnis der Sachlage auf Probleme und ggf. auch Gesetzeslagen hin, aber die Kontrolle (und Haftung) hat nach wie vor der Unternehmensinhaber. Es handelt sich gewissermaßen um eine gesetzlich geregelte Beratungspflicht in Sachen Datensicherheit.
Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
|