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Geschäftsführer: Ralf Petersen    
Datenschutzbeauftragter    
Köpenicker Str. 95 A    
12355 Berlin    
­Telefon 0163 352 48 91   

 


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DATENCOACH.DE sorgt für eine fachgerechte Haltung von Daten in Ihrem Unternehmen.

Unser Geschäftsführer hat über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Steuerkanzleien.

Datenschutz ist in vielen Kanzleien ein unbeliebtes Thema.

Doch spätestens, wenn es zu einer Meldung gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde kommt oder die Medien Kenntnis von einem Verstoß erhalten, können Versäumnisse in diesem Bereich sehr unangenehm und teuer werden. Sorgen Sie dafür, dass der Datenschutz in Ihrer Kanzlei jetzt gesetzeskonform gelebt wird und Sie die Zahlung von Buß- und Strafgeldern sowie mögliche Imageschäden vermeiden können. Handeln Sie jetzt, bevor die Aufsichtsbehörde Ihnen vorschreibt, wie Sie den Datenschutz in Ihrer Praxis umzusetzen haben. Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten-, oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Steuerberater arbeiten mit Daten, die unter die EU-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Damit müssen seit dem 23. Mai 2004 ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich bestellt und die Neuregelungen der EU-GVO und des BDSG umsetzt sein.

 Wir stellen einen fachkundigen und zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten und erfüllen das Spektrum des Datenschutzes mit allen gesetzlichen Auflagen. In direkter Abstimmung mit der Kanzlei- oder Unternehmensleitung legen wir auf ein stimmendes „Gefühl und Wellenschlag“ viel Wert. Dabei sind von der gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz bereits kleine und mittelständische Betriebe vom Bundesdatenschutzgesetz betroffen, auch wenn weniger als 20 Personen (inkl. Inhaber) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z. B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z. B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden.

  

Datenschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Sollten Sie eine der nachfolgenden Fragen mit „Nein“ beantworten (müssen), besteht akuter Handlungsbedarf in Ihrer Kanzlei/Ihrem Unternehmen:


Wir können die Anforderungen des Datenschutzes bei Ihnen in die Tat umsetzen! Dies kostet Sie weniger als Sie denken.

Was Sie von uns bekommen können:


Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?

Zum Datenschutz bestellt werden dürfen nur natürliche Personen, also entweder eigene Mitarbeiter oder namentlich benannte externe Berater.

Nicht zum DSB bestellt werden dürfen deshalb Geschäftsführer oder Vorstand, IT-Leiter oder Personalchef, sowie EDV-Administratoren von externen Dienstleistern.


 
Ablauf einer Einführung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB)

 

Was sind die Vorteile des externen DSB?


Um detaillierte Informationen und Angebote zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns auf Sie.