Geschäftsführer: Ralf Petersen
Datenschutzbeauftragter
Köpenicker Str. 95 A
12355 Berlin
Telefon 0163 352 48 91
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Fünf Fragen Fünf Antworten
Datenschutzerklärung
Impressum
Unser Geschäftsführer hat über 20 Jahre Erfahrung im Bereich
Steuerkanzleien.
Datenschutz ist in vielen Kanzleien ein unbeliebtes Thema.
Doch spätestens, wenn es zu einer Meldung gegenüber der
Datenschutzaufsichtsbehörde kommt oder die Medien Kenntnis von einem Verstoß
erhalten, können Versäumnisse in diesem Bereich sehr unangenehm und teuer
werden. Sorgen Sie dafür, dass der Datenschutz in Ihrer Kanzlei jetzt
gesetzeskonform gelebt wird und Sie die Zahlung von Buß- und Strafgeldern sowie
mögliche Imageschäden vermeiden können. Handeln Sie jetzt, bevor die
Aufsichtsbehörde Ihnen vorschreibt, wie Sie den Datenschutz in Ihrer Praxis
umzusetzen haben. Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten-, oder Mandantendaten:
Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler
wie Rechtsanwälte oder Steuerberater arbeiten mit Daten, die unter die EU-GVO
und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Damit müssen seit dem 23. Mai
2004 ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich bestellt und die
Neuregelungen der EU-GVO und des BDSG umsetzt sein.
Wir stellen einen fachkundigen und zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten und erfüllen das Spektrum des Datenschutzes mit allen gesetzlichen Auflagen. In direkter Abstimmung mit der Kanzlei- oder Unternehmensleitung legen wir auf ein stimmendes „Gefühl und Wellenschlag“ viel Wert. Dabei sind von der gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz bereits kleine und mittelständische Betriebe vom Bundesdatenschutzgesetz betroffen, auch wenn weniger als 20 Personen (inkl. Inhaber) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z. B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z. B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden.
Datenschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Sollten Sie eine der nachfolgenden Fragen mit „Nein“ beantworten
(müssen), besteht akuter Handlungsbedarf in Ihrer Kanzlei/Ihrem Unternehmen:
Wir können die Anforderungen des Datenschutzes bei Ihnen in die Tat umsetzen!
Dies kostet Sie weniger als Sie denken.
Was Sie von uns bekommen können:
Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?
Zum Datenschutz bestellt werden dürfen nur natürliche Personen,
also entweder eigene Mitarbeiter oder namentlich benannte externe Berater.
Nicht zum DSB bestellt werden dürfen deshalb Geschäftsführer oder Vorstand, IT-Leiter oder Personalchef, sowie EDV-Administratoren von externen Dienstleistern.
Ablauf einer Einführung eines externen Datenschutzbeauftragten
(DSB)
Was sind die Vorteile des externen DSB?
Um detaillierte Informationen und Angebote zu erhalten, nehmen Sie
bitte Kontakt zu uns auf.
Wir freuen uns auf Sie.