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Geschäftsführer: Ralf Petersen    
Datenschutzbeauftragter    
Köpenicker Str. 95 A    
12355 Berlin    
­Telefon 0163 352 48 91   

 


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FÜNF Fragen, … FÜNF Antworten !

  1. Warum Datenschutz speziell für Steuerberater? Tut es nicht auch ein anderer?

Ja, aber nur aus Sicht des „gewöhnlichen“ Datenschutzbeauftragten. Denn der wird Sie auffordern Dinge in Ihrem Unternehmen zu ändern, ohne die möglichen Lösungen zu kennen.

Jedoch ein Datenschutzbeauftragter, der die Abläufe in einer Steuerkanzlei und die dort eingesetzte Software seit über 20 Jahren kennt, kann nicht nur Probleme besser entdecken, sondern in einem Empfehlungspaket Lösungen anbieten, die Ihre Arbeitsabläufe nicht behindern, sondern optimieren.

Grundsätzlich darf ein Datenschutzbeauftragter diese Lösungen nicht selbst implementieren, da es sonst zu einem Interessenskonflikt bezüglich Beurteilung der eigenen Leistung kommen könnte. Diese Arbeiten sollten ggf. von einem kompetenten Systempartner vorgenommen werden.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der steuerlichen Kanzleien liefern wir nicht nur einen abstrakten Datenschutzbericht, sondern einen wirklich ausführlichen Empfehlungsteil zu Ihrer internen Nutzung mit konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.

 

2. Externer Datenschutz: Ich hole mir doch nicht die Polizei ins Haus, und zahle auch noch dafür?

NEIN,

denn ein Datenschutzbeauftragter gibt keine Anweisungen an die Kanzleileitung.

Es gibt keine Anzeigepflicht von Missständen gegenüber Dritten seitens des Datenschutzbeauftragten.

Der Datenschutzbeauftragte prüft die Firma und weist Sie unter Kenntnis der Sachlage auf Probleme und ggf. auch Gesetzeslagen hin, aber die Kontrolle (und Haftung) hat nach wie vor der Unternehmensinhaber. Es handelt sich gewissermaßen um eine gesetzlich geregelte Beratungspflicht in Sachen Datensicherheit.

Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.

 

3. Externer Datenschutzbeauftragter – ein Ablasshandel ?

Nein, hier stellen wir unser Motto entgegen:

Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.

Wir sehen unsere Aufgabe darin Ihr Unternehmen vor

zu bewahren.

Kurzum die Kanzlei datenschutztechnisch fit zu machen, die Arbeitsprozesse dahingehend zu optimieren, dass die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist bei höchstmöglicher Produktivität.

 

4. Wir bestellen einen eigenen Datenschutzbeauftragten und der soll möglichst wenig tun – Eine kostengünstige Lösung?

Nein, denn dies ist schon rein rechtlich KEINE Lösung.

Ein Mitarbeiter gilt u.a. als nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt, wenn er

bzw. wenn kein(e)

Unser Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.

  

5. Wir haben unter 20 Mitarbeiter, Datenschutz geht mich nichts an -> Richtig?

Nein, denn jede Steuerkanzlei ist zu Datenschutz verpflichtet, egal wie viele Mitarbeiter dort arbeiten.

Lediglich ein Datenschutzbeauftragter ist nicht gefordert.

Wie aber richtig handeln, wenn man die Erfordernisse nicht kennt?

Freiwillig einen Datenschutzbeauftragten? Warum nicht?

In jedem Fall benötigt man die Sachkenntnis. Wer den Datenschutzbeauftragten scheut, dem ist zumindest ein Audit zu empfehlen.


Fragen sie nach: Kontakt oder Mobil 0163 3524891