Geschäftsführer: Ralf Petersen
Datenschutzbeauftragter
Köpenicker Str. 95 A
12355 Berlin
Telefon 0163 352 48 91
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FÜNF Fragen, … FÜNF Antworten !
Ja, aber nur aus Sicht des „gewöhnlichen“ Datenschutzbeauftragten.
Denn der wird Sie auffordern Dinge in Ihrem Unternehmen zu ändern, ohne die
möglichen Lösungen zu kennen.
Jedoch ein Datenschutzbeauftragter, der die Abläufe in einer
Steuerkanzlei und die dort eingesetzte Software seit über 20 Jahren kennt, kann
nicht nur Probleme besser entdecken, sondern in einem Empfehlungspaket Lösungen
anbieten, die Ihre Arbeitsabläufe nicht behindern, sondern optimieren.
Grundsätzlich darf ein Datenschutzbeauftragter diese Lösungen
nicht selbst implementieren, da es sonst zu einem Interessenskonflikt bezüglich
Beurteilung der eigenen Leistung kommen könnte. Diese Arbeiten sollten ggf. von
einem kompetenten Systempartner vorgenommen werden.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der steuerlichen
Kanzleien liefern wir nicht nur einen abstrakten Datenschutzbericht, sondern
einen wirklich ausführlichen Empfehlungsteil zu Ihrer internen Nutzung mit
konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
2. Externer Datenschutz: Ich hole mir doch nicht die Polizei ins
Haus, und zahle auch noch dafür?
NEIN,
denn ein Datenschutzbeauftragter gibt keine Anweisungen an die
Kanzleileitung.
Es gibt keine Anzeigepflicht von Missständen gegenüber Dritten
seitens des Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte prüft die Firma und weist Sie unter
Kenntnis der Sachlage auf Probleme und ggf. auch Gesetzeslagen hin, aber die
Kontrolle (und Haftung) hat nach wie vor der Unternehmensinhaber. Es handelt
sich gewissermaßen um eine gesetzlich geregelte Beratungspflicht in Sachen
Datensicherheit.
Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
3. Externer Datenschutzbeauftragter – ein Ablasshandel ?
Nein, hier stellen wir unser Motto entgegen:
Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre
Mandanten sinnvoll schützen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin Ihr Unternehmen vor
zu bewahren.
Kurzum die Kanzlei datenschutztechnisch fit zu machen, die Arbeitsprozesse dahingehend zu optimieren, dass die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist bei höchstmöglicher Produktivität.
4. Wir bestellen einen eigenen Datenschutzbeauftragten und der
soll möglichst wenig tun – Eine kostengünstige Lösung?
Nein, denn dies ist schon rein rechtlich KEINE Lösung.
Ein Mitarbeiter gilt u.a. als nicht als Datenschutzbeauftragter
bestellt, wenn er
bzw. wenn kein(e)
Unser Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
5. Wir haben unter 20 Mitarbeiter, Datenschutz geht mich nichts
an -> Richtig?
Nein, denn jede
Steuerkanzlei ist zu Datenschutz verpflichtet, egal wie viele Mitarbeiter dort
arbeiten.
Lediglich ein Datenschutzbeauftragter ist nicht gefordert.
Wie aber richtig handeln, wenn man die Erfordernisse nicht kennt?
Freiwillig einen Datenschutzbeauftragten? Warum nicht?
In jedem Fall benötigt man die Sachkenntnis. Wer den Datenschutzbeauftragten scheut, dem ist zumindest ein Audit zu empfehlen.