Externer Datenschutzbeauftragter – ein Ablasshandel ?
Nein, hier stellen wir unser Motto entgegen:
Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin Ihr Unternehmen vor
- Datenverlusten
- Datenmissbrauch oder Zerstörung
- ungewollter Datenpreisgabe
- Klagen von Mitarbeitern und Mandanten bzw. deren in Dateien/Dokumenten enthaltenen Kunden
- Einbrüchen mit gravierenden Folgen
- uvm.
zu bewahren.
Kurzum die Kanzlei datenschutztechnisch fit zu machen, die Arbeitsprozesse dahingehend zu optimieren, dass die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist bei höchstmöglicher Produktivität.
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