Warum Datenschutz speziell für Steuerberater? Tut es nicht auch ein anderer?
Ja, aber nur aus Sicht des „gewöhnlichen“ Datenschutzbeauftragten. Denn der wird Sie auffordern Dinge in Ihrem Unternehmen zu ändern, ohne die möglichen Lösungen zu kennen.
Jedoch ein Datenschutzbeauftragter, der die Abläufe in einer Steuerkanzlei und die dort eingesetzte Software seit über 15 Jahren kennt, kann nicht nur Probleme besser entdecken, sondern in einen Empfehlungspaket Lösungen anbieten, die Ihre Arbeitsabläufe nicht behindern, sondern optimieren.
Grundsätzlich darf ein Datenschutzbeauftragter diese Lösungen nicht selbst implementieren, da es sonst zu einem Interessenskonflikt bezüglich Beurteilung der eigenen Leistung kommen könnte. Diese Arbeiten sollten ggf. von einem kompetenten Systempartner vorgenommen werden.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der steuerlichen Kanzleien liefern wir nicht nur einen abstrakten Datenschutzbericht, sondern einen wirklich ausführlichen Empfehlungsteil zu Ihrer internen Nutzung mit konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Motto: Datenschutz soll nicht behindern, sondern Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten sinnvoll schützen.
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